zurück

Mietvertrag Beamer


Zwischen der Firma

Ing. Horst Schweinöster – satcom – KEG
Linzer Bundesstr. 19 | A-5023 Salzburg
Tel.: 0662 / 640002

www.satcom.at


- nachfolgend „Vermieter“ genannt –

und


Anrede:


Vorname: Name:

Straße:

PLZ: Ort:


Ausweis: Ausweisnr.:

Behörde: Geb. Datum:


- nachfolgend „Mieter“ genannt –

 


wird folgender Mietvertrag über einen Beamer abgeschlossen:


1. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter einen Beamer Typ BenQ PB 6100 mit der Seriennummer: 99J8677BEE43400610T.
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Beamer an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben.

2. Mietdauer, Lieferzeitpunkt

Die Mietzeit beginnt am _______ , _______ Uhr und endet am _______ , _______ Uhr.

Eine kostenfreie Stornierung des Mietvertrages ist spätestens bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit zulässig. Bei einer späteren Stornierung sind 60 % des Mietzinses zu zahlen.
Der Vermieter stellt den Beamer zum vereinbarten Mietbeginn dem Mieter zur Verfügung. Verzögert ein Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, die Bereitstellung, so verschiebt sich der Bereitstellungszeitraum entsprechend.

4. Mietkosten

Die Mietkosten betragen für den 1. Tag 70.- Euro (inklusive 8 Stunden Beamerzeit; jede weitere Stunde 1.- Euro) . Für jeden weiteren Tag werden 25.- Euro + 1 Euro je Stunde Beamerzeit fällig. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Die Mietkosten sind am Ende der Mietdauer zu zahlen und fällig.

Wochenendpauschale: Freitag 18.00 – darauffolgenden Montag 10.00 Uhr: 110.- Euro (inklusive 10 Stunden – Beamerzeit) jede weiter Stunde 1 Euro

5. Transport/Versicherung/Kaution

Das Gerät wird vom Mieter am Geschäftssitz des Vermieters abgeholt und wieder zurück-gebracht.
Der Mieter wird das Gerät entsprechend versichern und trägt das Transportrisiko.
Für die Versicherung hat der Mieter selbst zu sorgen. Für diesen Fall ist eine Kaution von 500.- Euro beim Vermieter zu hinterlegen.

Der Mieter hat aber auch die Möglichkeit das Gerät vom Vermieter versichern zu lassen wobei dies mit Mehrkosten von 10.- Euro / Tag verbunden ist. Die Kaution beträgt für diesen Fall: Euro 150.-
In dieser Versicherung eingeschlossen sind: mechanisch einwirkende Gewalt, Wasserschäden aller Art, Frost, Hochwasser , Brand , Blitzschlag , Einbruchdiebstahl ,Beraubung.
Ein Schadensfall ist dem Vermieter sofort zu berichten.

6. Übergabe

Der Vermieter übergibt die Geräte und das Zubehör (Kabel, Handbücher, Software, Verpackungen) in einwandfreiem Zustand an den Mieter. Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll (Inhalt des Beamerkoffers) festgehalten.

7. Rückgabe

Nach Ende der Mietzeit wird der Mieter den Beamer mit allen Komponenten an den Vermieter zurückgeben. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der Beamer nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter wieder zur Verfügung steht. Bei einer verspäteten Rückgabe, die die Mietzeit um mehr als 1 Stunde überschreitet, verlängert sich die Mietzeit jeweils um einen
weiteren Tag zu einem Mietzins von 75.- EUR pro Tag!

Ausnahme: Genehmigte Vertragsverlängerung durch Anfrage beim Vermieter.

8. Verlust, Wiederbeschaffung

Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder Zubehör haftet der Mieter, sofern es sich nicht um technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie handelt.

Bei Verlust wird als Wiederbeschaffungswert der Neupreis in Rechnung gestellt, sofern der Mieter nicht selber innerhalb von 7 Tagen für Ersatz sorgt bzw. der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist.

9. Bearbeitungspauschale

Bei Beschädigungen oder Verlust der Versandverpackungen, (Beamerkoffer , Kabel , Stecker etc.) , verschmutzt zurückgegebene Geräte behält sich der Vermieter vor, eine Bearbeitungs-pauschale von 80,00 EUR zu berechnen.

10. Schadensmeldungen

Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust oder die Beschädigung von Mietgeräten unverzüglich an den Vermieter zu melden. Folgekosten, die durch eine verspätete Verlustmeldung entstehen trägt der Mieter.

11. Verwendungen

Der Mieter kann keine Ansprüche aus Verwendungen auf den Beamer geltend machen.
Der Mieter kann keine Zurückbehaltungsrechte wegen eventueller Verwendungen auf den Beamer gegenüber dem Vermieter geltend machen.

12. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters.
Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechts-wirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.