wird folgender Mietvertrag über einen Beamer abgeschlossen:
Der Vermieter vermietet an
den Mieter einen Beamer Typ BenQ PB 6100 mit der Seriennummer: 99J8677BEE43400610T. 2. Mietdauer, Lieferzeitpunkt Die Mietzeit beginnt am _______ , _______ Uhr und endet am _______ , _______ Uhr. Eine kostenfreie Stornierung
des Mietvertrages ist spätestens bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit
zulässig. Bei einer späteren Stornierung sind 60 % des Mietzinses
zu zahlen. 4. Mietkosten Die Mietkosten betragen für den 1. Tag 70.- Euro (inklusive 8 Stunden Beamerzeit; jede weitere Stunde 1.- Euro) . Für jeden weiteren Tag werden 25.- Euro + 1 Euro je Stunde Beamerzeit fällig. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Die Mietkosten sind am Ende der Mietdauer zu zahlen und fällig. Wochenendpauschale: Freitag 18.00 – darauffolgenden Montag 10.00 Uhr: 110.- Euro (inklusive 10 Stunden – Beamerzeit) jede weiter Stunde 1 Euro 5. Transport/Versicherung/Kaution Das Gerät wird vom Mieter
am Geschäftssitz des Vermieters abgeholt und wieder zurück-gebracht. Der Mieter hat aber auch
die Möglichkeit das Gerät vom Vermieter versichern zu lassen
wobei dies mit Mehrkosten von 10.- Euro / Tag verbunden ist. Die Kaution
beträgt für diesen Fall: Euro 150.- 6. Übergabe Der Vermieter übergibt die Geräte und das Zubehör (Kabel, Handbücher, Software, Verpackungen) in einwandfreiem Zustand an den Mieter. Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll (Inhalt des Beamerkoffers) festgehalten. 7. Rückgabe Nach Ende der Mietzeit wird
der Mieter den Beamer mit allen Komponenten an den Vermieter zurückgeben.
Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der Beamer nach Ablauf der
Mietzeit dem Vermieter wieder zur Verfügung steht. Bei einer verspäteten
Rückgabe, die die Mietzeit um mehr als 1 Stunde überschreitet,
verlängert sich die Mietzeit jeweils um einen Ausnahme: Genehmigte Vertragsverlängerung durch Anfrage beim Vermieter. 8. Verlust, Wiederbeschaffung Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder Zubehör haftet der Mieter, sofern es sich nicht um technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie handelt. Bei Verlust wird als Wiederbeschaffungswert der Neupreis in Rechnung gestellt, sofern der Mieter nicht selber innerhalb von 7 Tagen für Ersatz sorgt bzw. der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. 9. Bearbeitungspauschale Bei Beschädigungen oder Verlust der Versandverpackungen, (Beamerkoffer , Kabel , Stecker etc.) , verschmutzt zurückgegebene Geräte behält sich der Vermieter vor, eine Bearbeitungs-pauschale von 80,00 EUR zu berechnen. 10. Schadensmeldungen Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust oder die Beschädigung von Mietgeräten unverzüglich an den Vermieter zu melden. Folgekosten, die durch eine verspätete Verlustmeldung entstehen trägt der Mieter. 11. Verwendungen Der Mieter kann keine Ansprüche
aus Verwendungen auf den Beamer geltend machen. 12. Sonstiges Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz
des Vermieters.
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